Nutzungsvetrag

Software-Mietvertrag

 

1. Vertragsgegenstand

 

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der in der Vereinbarung bezeichneten Vertragssoftware, nachfolgend als „Retourenmaster“ bezeichnet, und die Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form gegen Zahlung einer jährlichen Vergütung.

 

1.2 Zu der Software (Plugin) gehören auch Neuauflagen (Upgrades) oder Ergänzungen (Updates) der Software „Retourenmaster“, die der Lizenzgeber dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt.

 

1.3 Der Lizenzgeber (Mark Bracki) ist verpflichtet, dem Kunden die Software nach Maßgabe der folgenden Regelungen in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen Zustand innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erhalten.

 

2. Überlassung der Software

 

2.1 Die Software (Plugin und Kleinsoftware) wird dem Kunden via Download zusammen mit der Anwenderdokumentation zur Nutzung für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

 

2.2 Der Lizenzgeber (Mark Bracki) stellt dem Kunden zur Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten Software-Updates zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

 

2.3 Darüber hinaus wird der Lizenzgeber (Mark Bracki) dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraumes seit Erscheinen auf dem Markt die Zurverfügungstellung von Software-Upgrades anbieten. Der Lizenzgeber (Mark Bracki) ist berechtigt, bei Annahme des Angebotes die jährlich zu zahlende Vergütung zu erhöhen, wenn er bereits bei Anbieten des zur Verfügung zu stellenden Software-Upgrades ausdrücklich und deutlich auf die Erhöhung der jährlichen Vergütung und deren Umfang hinweist. Der Kunde ist zur Annahme des Angebotes nicht verpflichtet, insbesondere bedeutet ein Schweigen auf das Angebot nicht dessen Annahme.

 

2.4 Nimmt der Kunde das Angebot an, stellt der Lizenzgeber das Upgrade je nach vertraglicher Vereinbarung durch Zusendung im Wege der Datenfernübertragung (Internet) zur Verfügung.

 

2.6 Soweit die Vertragsparteien die Zurverfügungstellung im Internet vereinbart haben, wird der Lizenzgeber (Mark Bracki) den Kunden per eMail über die Bereitstellung des Updates oder Upgrades informieren, und diesem in dieser eMail einen Link zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dann in der Lage, unter Anklicken des Links das Update oder Upgrade zu downloaden. Die Installation hat der Kunde anhand der beschriebenen Installationsschritte und mit Hilfe des Installationsassistenten selbst vorzunehmen.

 

3. Pflichten des Kunden

 

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, durch Einsatz einer stets auf aktuellem Stand befindlichen Anti-Viren-Software und durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass die Software (Plugin) nicht durch Viren oder ähnliche schädliche Einwirkungen zerstört oder in ihren Funktionen und Funktionalitäten, ihrer Lauffähigkeit etc. in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen anwendungsadäquate Datensicherungen durchzuführen.

 

4. Vergütung

 

4.1 Die Höhe der jährlichen Vergütung ist im Onlineangebot einsehbar.

 

4.2 Im Verzugsfalle zahlt der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

4.3 Der Lizenzgeber (Mark Bracki) ist berechtigt, die Vergütung anzupassen. Er wird diese Änderungen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich 6 Wochen zuvor ankündigen.

 

5. Rechteeinräumung

 

5.1 Der Lizenzgeber (Mark Bracki) gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, die Software zu den nachstehenden Bedingungen auf einem Rechner/Server des Kunden zu nutzen.

 

5.1.1 Der Kunde ist berechtigt, die Software (Plugin + Clientprogramm) zeitgleich mehrfach zu nutzen, um Funktionstests durchzuführen.

 

5.2 Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installationen der Software vom Datenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher oder Cache.

 

Es ist dem Kunden nicht gestattet, einem Dritten die Software auf Zeit im Wege der Vermietung oder des Leasings zu überlassen, oder die Software innerhalb oder außerhalb von Datennetzen zum Abruf bereitzuhalten, zu übermitteln oder öffentlich wiederzugeben.

 

5.3 Zu Sicherungszwecken darf der Kunde eine einzige Sicherungskopie auf einem gesonderten Datenträger anfertigen und aufbewahren. Die Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen.

 

5.4 Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes ist nicht gestattet.

 

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmung des Urheberrechts hinzuweisen.

 

5.7 Urhebervermerke, Lizenzdateien sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verwertet werden.

 

6. Rechteverletzung

6.1 Verstößt der Kunde gegen Punkt 5 dieses Vertrages, so ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

 

6.2 Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Kunden hat dieser dem Lizenzgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 pro Verletzungshandlung zu zahlen.

 

6.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung muss der Kunde die Software sowie etwaig erstellte Sicherungskopien löschen. Mit der außerordentlichen Kündigung verliert der Kunde die eingeräumten Rechte zur Nutzung der Software.

 

7. Mängelansprüche

7.1 Mängel der Software sind solche, die die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, hierzu gehören insbesondere die fehlende oder eingeschränkte Funktions- und Lauffähigkeit oder Installationsfähigkeit der Software. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

 

7.2 Die Minderung der jährlich zu zahlenden Vergütung während des Auftretens eines, die Tauglichkeit mindernden Mangels im Sinne von 7.2 durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

7.3 Auftretende Mängel oder erforderlich werdende Schutzmaßnahmen, die nicht in den Verpflichtungen des Kunden nach Punkt 3 des Vertrages bestehen, sind dem Lizenzgeber schriftlich anzuzeigen.

 

7.6 Der Kunde ist zur Selbstbeseitigung des Mangels nicht berechtigt.

 

7.7 Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

 

8. Haftung

8.1 Der Lizenzgeber haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.

 

8.2 Der Lizenzgeber haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

8.3 Die Haftung auf Schadensersatz nach Punkt 8.2 ist summenmässig auf die Höhe einer Jahresvergütung beschränkt.

 

8.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.

 

8.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Lizenzgeber nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

 

9. Vertragslaufzeit/ Kündigung

 

9.1 Der Vertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Kunden nicht einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

 

9.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

 

9.3 Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären.

 

9.4 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die überlassene Software sowie etwaig erstellte Sicherungskopien zu löschen.

 

9.5 Nach Beendigung des Vertrages, gleich auf welche Weise ist der Kunde zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.

 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

 

10.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

10.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen sind ausgeschlossen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vereinbarung unterliegt Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

 

12.2 Erfüllungsort ist der vereinbarte Lieferort (Rechnungsadresse des Kunden).

 

12.3 Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien wird der Sitz des Kunden als Gerichtsstand vereinbart.

 

13. Salvatorische Klausel

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.